Vereinbarung Offerte

Vereinbarung für unsere Offerte

Der Auftraggeber erteilt der Firma Axoor Ltd. Ruessenstrasse 12 6340 Baar folgenden Auftrag:

A: Aufnahme in den Mitgliederpool (Einschreibegebühr) und evtl. telefonische Partnerberatung

B: Individuelle Vorauswahl und Zustellung von mindestens 8 Vorschlägen.

C: Zustellung von Partnervorschlägen bis zum Erfolg, längstens jedoch bis zu einem max. Zeitraum von 12 Monaten.

D: Separater Auftrag: Werbung. Das Auftragshonorar beträgt: CHF 490.- pauschal / Punkte A-D

Wird wie folgt beglichen: per Einzahlung mit QR_Rechnung_Offerte

AGBs

  • Die Firma darf die Daten des Auftraggebers im Sinne dieses Auftrages, unter Vorbehalt der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz, uneingeschränkt verwenden oder kann ausgesuchte Verwaltungsgesellschaften damit beauftragen.
  • Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Partnervorschläge mit den dazu verlangten Meldungen zu retournieren. Die Meldung kann online oder per Mail erfolgen. Wenn über 2 Monate keine Meldung an die Firma erfolgt, gilt der Auftrag als erfüllt. In diesem Falle darf der Auftragnehmer das gesamte Auftragshonorar einbehalten.
  • Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass die Firma keine Erfolgsgarantie geben kann, da der Erfolg dieses Auftrages auch von ihm selbst abhängt.
  • Der Auftraggeber bestätigt keinerlei mündliche Absprachen, abweichend der online festgehaltenen Unterlagen, getroffen zu haben.
  • Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht schriftlich zu kündigen. Kündigt der Auftraggeber die Vereinbarung vor Erfolg oder Ablauf des festgelegten Zeitraums, so wird ihm die Firma den ihren bisherigen Dienstleistungen entsprechenden Kostenanteil in Rechnung stellen. Bei einzelner Verrechnung werden die Kosten für die Dienstleistungen wie folgt veranschlagt: A mit CHF150,-; B/C mit CHF150,- pro Vorschlag und Monat; D der Werbeaufwand kann maximal 50% des Auftragshonorar betragen. Mehrkosten als unter Punkt D vereinbart, werden nicht erhoben.
  • Der Auftraggeber kann innert vierzehn Tagen ab Vertragsunterzeichnung entschädigungslos von dieser Vereinbarung zurücktreten. Die Kündigung hat schriftlich (eingeschrieben) zu erfolgen, es gilt der Poststempel.
  • Die Firma ist berechtigt, aus wichtigen Gründen wie: Verschweigen einer bestehenden Partnerschaft, schwer hinderlichen Umständen, verschwiegenen Krankheiten, Belästigen der vorgeschlagenen Personen, gesetzwidriges Verhalten etc., dem Auftraggeber mit sofortiger Wirkung zu kündigen. In diesem Falle ist der Auftraggeber gegenüber der Firma zur Vergütung ihrer Dienstleistung sowie dem Ersatz eines allenfalls zugefügten Schadens verpflichtet.
  • Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, vor Ablauf einer Frist von vierzehn Tagen seit Vertragsunterzeichnung eine Zahlung entgegenzunehmen.
  • Der Auftragsgeber bestätigt, diese AGBs gelesen und akzeptiert zu haben.
  • Als Gerichtsstand wird der Sitz der Firma und als zuständige Instanz der Einzelrichter in Zivilsachen vereinbart.
  • Erhält der Auftraggeber innert sieben Tagen ab Sendung seines Antrags von der Firma keinen negativen Bescheid, wird er als neues Mitglied akzeptiert.